4.4 Possessiver Genitiv von Personal- und Reflexivpronomen

Oben haben wir den possessiven Gebrauch der Genitivformen des Personalpronomens kennengelernt. Man begegnet ihr im Normalfall. Die Konstruktion mit Possessivpronomen steht, wenn der Besitzer stärker hervorgehoben werden soll:

Wenn ein reflexives Verhältnis zwischen der Subjektgröße und dem durch das Pronomen bezeichneten Besitzer vorliegt, wenn es also um etwas geht, was man selber besitzt, steht klassisch in der 1. und 2. Person nicht der possessive Genitiv des gewöhnlichen Personalpronomens, sondern das Possessivpronomen oder – mit stärkerer Betonung des Besitzers – der possessive Genitiv des Reflexivpronomens. In der 3. Person ist klassisch in diesem Fall der possessive Genitiv des Reflexivpronomens die einzige Option. Im NT (nachklassisch) dagegen ist der possessive Genitiv des gewöhnlichen Personalpronomens auch bei einem reflexiven Verhältnis möglich:

Im Blick auf den possessiven Gebrauch der Genitiv-Formen des Personal- und Reflexivpronomens können wir folgende Wortstellungsregel festhalten:

WORTSTELLUNGSREGEL
Die Genitiv-Formen des Personalpronomens HINTER (weniger häufig vor) einer Besitzgröße sind immer possessiv zu verstehen und mit »mein«, »dein«, »unser«, »euer« bzw. »sein/ihr« zu übersetzen, und zwar vor der Besitzgröße. Analoges gilt für das Reflexivpronomen, dessen Genitiv-Formen allerdings klassisch immer attributiv (im NT auch prädikativ) stehen.